Neu aufgelegter Ratgeber informiert über Artenschutz im Urlaub
Wien, am 25. 6. 2008 - Der Countdown läuft. Bald beginnt die Urlaubs- und Reisezeit,
die viele auch ins Ausland führt. Natürlich möchte man sich an das Highlight
des Jahres auch nach der Rückkehr nach Hause möglichst lange erinnern - weshalb
der Souvenirmarkt im Sommer Hochsaison hat. Rechtzeitig vor Beginn der großen
Ferien machen WWF, Lebensministerium und OZO darauf aufmerksam, dass Mitbringsel
aus bedrohten Arten jedoch nicht ins Gepäck gehören.
30.000 Arten sind geschützt und dürfen nur mit amtlicher CITES-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Dazu
gehören auch etliche Korallen, Muscheln und Schnecken, die im Urlaub an Straßenständen
erhältlich sind.
Damit man nicht aus Unwissenheit zum Schmuggler wird informiert der neu aufgelegte
Ratgeber "Schauen statt Kaufen" von WWF, Lebensministerium und OZO Reisende darüber,
welche Tiere und Pflanzen sie nicht lebend oder zu einem Souvenir oder Schmuckstück
verarbeitet mit nach Hause nehmen dürfen. Die Folder gibt es als Poster, im Passformat
und speziell für Kinder. Sie können unter
http://www.wwf.at/CITES gratis herunter geladen,
bzw. unter der Telefonnummer 01/48817-222 bestellt werden.
"Der Schutz wildlebender Arten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist
uns ein besonderes Anliegen", erklärt Dr. Dagmar Schratter, Direktorin des Tiergarten
Schönbrunns und Vorsitzende der Österreichischen Zoo-Organisation (OZO). "Souvenirs,
die von geschützten Tieren oder Pflanzen stammen, stellen für viele Arten eine
massive Bedrohung dar", unterstützt Schratter die Informationsoffensive. "Vorsicht
ist hier daher besser als ein unüberlegter Kauf!"
Viel zu viele ohnehin bereits gefährdete Arten landen weltweit in Souvenirläden.
Sogar lebende Schildkröten oder Äffchen werden oftmals aus falscher Tierliebe
mitgenommen und dann beschlagnahmt. Nicht nur bei Urlauben in "exotische" Länder
muss man aufpassen - gerade die Mittelmeerländer müssen oft als Umschlagplatz
für Arten herhalten, die von weit her kommen. Besondere Vorsicht ist bei Mitbringseln
aus Schildkrötenpanzern, Elfenbein, Korallen, Muscheln oder Schnecken geboten.
"Wir empfehlen Reisenden, sich im Zweifelsfall vor der Einfuhr nach den geltenden
Bestimmungen zu erkundigen", erklärt Dr. Max Abensperg-Traun vom Lebensministerium.
"Noch besser ist es natürlich, anstelle von Souvenirs zweifelhafter Herkunft
zu traditionellen Handwerksprodukten, etwa aus Textil, zu greifen". So entgeht
man möglichen Schwierigkeiten und unterstützt gleichzeitig die einheimische Bevölkerung
und die lokale Wirtschaft.
Wer Souvenirs von bedrohten Tier- und Pflanzenarten kauft und sie ohne die nötigen
amtlichen Genehmigungen in die EU mitnimmt muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
So kann bereits der Kauf eines Uhrbandes aus dem Leder einer gefährdeten Tierart
oder eine Kaviardose zuviel im Gepäck schmerzhafte Geldstrafen bringen. Für besonders
schwere Delikte drohen Strafen bis zu 36.000 Euro oder zwei Jahre Freiheitsentzug.
CITES ist ein internationales Übereinkommen, das gefährdete Tiere und Pflanzen
vor zu starkem Handel schützt. Zahlreiche Reiseunternehmen unterstützen diese
Informationsinitiative zum Schutz bedrohter Arten, indem sie die Artenschutz-Folder
auflegen.
Weiterführende Informationen und Folder zum Download:
http://www.wwf.at/CITES