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11.08.2009 um 13:11: Infos zur Tierbestattung und Tierfriedhöfen
13.07.2009 um 14:50: Alle Infos zur Tierhalterhaftpflicht Versicherung


Infos zur Tierbestattung und Tierfriedhöfen
11.08.2009 um 13:11 - Thema: Sonstiges



Die Bestattung von Tieren ist keine Erscheinung der Moderne. Bereits im alten Ägypten wurden als heilig verehrte Tiere mumifiziert und beigesetzt. Friedrich der Große ließ sich neben seinen Lieblingshunden beisetzen. Der berühmte Hundefriedhof von Asnières, südlich von Paris gelegen, ist ein weiteres Beispiel für die europäische Geschichte von Tierbestattungen. Bestattet werden hauptsächlich Haustiere wie Katzen oder Hunde, aber auch Kleintiere und beispielsweise Pferde. Analog zur Bestattung von Menschen findet die Beisetzung von Tieren in speziellen Urnen und Särgen statt. Die Einäscherung und Beisetzung von Haustieren hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen.

Laut Verordnung Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments sind aufgrund des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie des Seuchenschutzes und der Tierseuchenbekämpfung tote Tiere und Tierkörperteile unschädlich zu beseitigen.

Die Beisetzung von Tierkörpern im Erdreich ist in Deutschland für einzelne Haustiere nach Teil 6, §27 zulässig. Allerdings wird diese von den Landkreisen und Städten unterschiedlich gehandhabt.

Die Übergabe eines toten Tieres an die Tierkörperverwertung ist in allen Bundesländern Österreichs gesetzlich vorgeschrieben. Die Regelung, ob Tierkörper vergraben werden dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien beispielsweise ist es streng verboten, einen Tierkörper im Erdreich beizusetzen. In Niederösterreich und der Steiermark ist das Beisetzen von Tierkörpern auf eigenem Grund und Boden erlaubt. Allerdings gelten auch hier Gewichtsgrenzen und andere Einschränkungen. Mittelfristig wird das Beisetzen von Tierkörpern im Erdreich innerhalb der EU untersagt werden.

Nachdem das Haustier verstorben ist, verständigen der Tierarzt oder der Tierbesitzer ein Tierbestattungsunternehmen. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt wird das Tier abgeholt und in das Institut überstellt. Nach der Abholung oder zu einem späteren Zeitpunkt kann sich der Tierbesitzer über die verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung sowie die Auswahl von Urnen und Särgen (Kosten liegen zwischen 30 und 350 Euro) bei dem Tierbestattungsunternehmen informieren. Wird eine Bestattung ohne ein Tierbestattungsunternehmen gewünscht, kann das Tierkrematorium direkt vom Tierarzt oder Tierbesitzer beauftragt werden. Auch in diesem Fall werden für die Übergabe der Asche die Wünsche des Tierbesitzers berücksichtigt.

Für die Bestattung von Haustieren bestehen folgende Möglichkeiten:

Die Erdbestattung kann auf dem eigenen Grundstück oder einem speziell ausgewiesenen Tierfriedhof erfolgen. Bei der Bestattung auf dem eigenen Grundstück ist zu beachten, dass das Begraben in Wasserschutzgebieten sowie in der Nähe öffentlicher Plätze und Wege verboten ist. Die Grube muss mindestens 50 cm tief ausgehoben sein. Tierfriedhöfe befinden sich in jeder größeren Stadt. Der Miet- und Pflegevertrag wird meist über 5 Jahre abgeschlossen mit Kosten zwischen 300 Euro und 800 Euro zuzüglich Gedenkstein oder Sonderwünsche.

Die Einäscherung von Tierkörpern, ähnlich der Feuerbestattung von Menschen, findet in Tierkrematorien statt. Die einfache Einäscherung ist eine preiswerte Möglichkeit der Tierbestattung. Dabei werden mehrere Tiere in einer Sammelkremation gemeinsam eingeäschert. Anschließend wird die Asche vom Tierkrematorium beigesetzt oder auf einer Streuwiese verstreut. Die Kosten sind abhängig von der Tiergröße und liegen zwischen 80 und 300 Euro.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einäscherung mit Rückführung der Asche. Dabei wird nur ein Tier eingeäschert. Die vollständige Asche wird dem Tierbesitzer in einer Urne sowie dem Einäscherungsdatum übergeben. Diese kann zu Hause aufbewahrt oder auf einem Tierfriedhof beigesetzt werden. Tierbesitzer können ihr Tier selbst zum Tierfriedhof bringen oder eine Abholung mit dem Betreiber vereinbaren. Die Kosten für eine die Kremierung mit Rückführung belaufen sich auf 100 bis 500 Euro.

Thema: Sonstiges

Tags: Hunde Katzen Kleintiere Pferde

Permalink: http://blog.tieranzeigen.at/175-infos-zur-tierbestattung-und-tierfriedhoefen.html

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Alle Infos zur Tierhalterhaftpflicht Versicherung
13.07.2009 um 14:50 - Thema: Sonstiges



Wenn Hund oder Pferd bei Dritten einen Schaden verursachen, für den Sie haftbar gemacht werden können, schützt die Tierhalterhaftpflicht Versicherung.

Unfälle können passieren, wie zum Beispiel ihr Hund reißt sich beim Spaziergang los und lässt einen Fahrradfahrer stürzen oder ihr Pferd scheut und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall. Solche Unfälle sind nicht vorhersehbar und der Besitzer muss nicht unbedingt die Schuld daran tragen, deshalb muss der Besitzer unbedingt einen Tierhalterhaftpflicht für Hunde oder eine Tierhalterhaftpflicht für Pferde abschließen.

Dennoch muss der Halter für Schäden zahlen, wenn nötig haften die Besitzer auch mit Ihrem gesamten Vermögen und ein Leben lang. Daher ist die Tierhalterhaftpflicht Versicherung für die Besitzer und das Tier unbedingt notwendig. Durch einen Versicherungsvergleich ist es möglich eine günstige Tierhalterhaftpflicht zu finden.

Die beiden Tierhalterhaftpflicht Versicherungen sind:
- Tierhalterhaftpflicht für Hunde
- Tierhalterhaftpflicht für Pferde

Bestimmte Besitzer von großen Tieren sollten auf keinen Fall auf eine Tierhalterhaftpflicht verzichten, da je größer das Tier ist, desto größer fällt in der Regel der Schaden aus. Eine separate Versicherung muss für Hunde und Pferde abgeschlossen werden, wenn man optimal vor finanziellen Schäden geschützt werden will. Versichert ist jedoch nicht der Halter, sondern das Tier selbst. Geht also Ihr Nachbar mit Ihrem Hund spazieren, bleibt der Versicherungsschutz weiter bestehen.

Da kleine Tieren, wie Katzen, Vögel, Hamster oder Kaninchen eher einen geringen Schaden verursachen, springt die Privathaftpflicht Versicherung ein.

Wenn das Haustier eines Halters einen Schaden verursacht, so haftet der Besitzer unbegrenzt mit dem gesamten Vermögen. Deshalb ist es sinnvoll, eine Tierhaftpflicht Versicherung mit einer möglichst hohen bzw. unbegrenzten Deckungssumme abzuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten bei mehreren versicherten Tieren Sonderkonditionen an. So sind in der Regel Jungtiere, wie Fohlen oder Welpen zwischen einem halben und einem Jahr beitragsfrei mitversichert, wenn für das Muttertier bereits eine Police abgeschlossen wurde. Allerdings sollte der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden, wenn ein Besitzer ein neues Tier erwirbt oder bekommt.

Die Versicherung zahlt jedoch nicht, wenn ein Schaden absichtlich durch den Besitzer herbeigeführt wurde. Auch Schäden, die dem Besitzer durch das eigene Tier entstehen, sind von der Versicherung nicht abgedeckt.

Als Tierhalter ist man für jeden Schaden verantwortlich, den das Haustier anrichtet. Außerdem nimmt der Gesetzgeber an, dass die Haltung bestimmter Tiere schon eine Gefahr an sich darstellt. Solche Tiere sind nicht über die normale Haftpflichtversicherung mit abgesichert.

Tierhalterhaftpflicht für Hunde:
Schäden, die ein Hund verursacht, sind nicht durch die private Tierhaftpflicht gedeckt, daher braucht man als Hundebesitzer eine eigene Hundehaftpflichtversicherung. Mehr Infos dazu unter Hundehaftpflicht Versicherung.

Tierhalterhaftpflicht für Pferde:
Als Pferdebesitzer zahlt man im Ernstfall für alle Schäden, die ein Tier anrichtet. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden ohne Ihr Zutun entstanden ist. Wenn zum Beispiel Pferde aus der Weide ausbrechen und auf die Straße laufen, kann es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen kommen. In diesen Fällen ist man als Halter immer schadenersatzpflichtig, auch unabhängig davon, ob dem Besitzer ein Verschulden nachgewiesen wird oder nicht. Schäden, die von Pferden verursacht werden, sind nicht in der privaten Tierhaftpflicht abgedeckt. Als Pferdebesitzer kann man das Haftungsrisiko aber mit einer Pferdeversicherung absichern.

Thema: Sonstiges

Tags: Pferde Hunde Tierversicherung

Permalink: http://blog.tieranzeigen.at/158-alle-infos-zur-tierhalterhaftpflicht-versicherung.html

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