Wenn Hund oder Pferd bei Dritten einen Schaden verursachen, für den Sie haftbar gemacht werden können, schützt die
Tierhalterhaftpflicht Versicherung.
Unfälle können passieren, wie zum Beispiel ihr Hund reißt sich beim Spaziergang los und lässt einen Fahrradfahrer stürzen oder ihr Pferd scheut und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall. Solche Unfälle sind nicht vorhersehbar und der Besitzer muss nicht unbedingt die Schuld daran tragen, deshalb muss der Besitzer unbedingt einen
Tierhalterhaftpflicht für Hunde oder eine
Tierhalterhaftpflicht für Pferde abschließen.
Dennoch muss der Halter für Schäden zahlen, wenn nötig haften die Besitzer auch mit Ihrem gesamten Vermögen und ein Leben lang. Daher ist die Tierhalterhaftpflicht Versicherung für die Besitzer und das Tier unbedingt notwendig. Durch einen Versicherungsvergleich ist es möglich eine günstige Tierhalterhaftpflicht zu finden.
Die beiden Tierhalterhaftpflicht Versicherungen sind: - Tierhalterhaftpflicht für Hunde
- Tierhalterhaftpflicht für Pferde
Bestimmte Besitzer von großen Tieren sollten auf keinen Fall auf eine Tierhalterhaftpflicht verzichten, da je größer das Tier ist, desto größer fällt in der Regel der Schaden aus. Eine separate Versicherung muss für Hunde und Pferde abgeschlossen werden, wenn man optimal vor finanziellen Schäden geschützt werden will. Versichert ist jedoch nicht der Halter, sondern das Tier selbst. Geht also Ihr Nachbar mit Ihrem Hund spazieren, bleibt der Versicherungsschutz weiter bestehen.
Da kleine Tieren, wie Katzen, Vögel, Hamster oder Kaninchen eher einen geringen Schaden verursachen, springt die Privathaftpflicht Versicherung ein.
Wenn das Haustier eines Halters einen Schaden verursacht, so haftet der Besitzer unbegrenzt mit dem gesamten Vermögen. Deshalb ist es sinnvoll, eine Tierhaftpflicht Versicherung mit einer möglichst hohen bzw. unbegrenzten Deckungssumme abzuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten bei mehreren versicherten Tieren Sonderkonditionen an. So sind in der Regel Jungtiere, wie Fohlen oder Welpen zwischen einem halben und einem Jahr beitragsfrei mitversichert, wenn für das Muttertier bereits eine Police abgeschlossen wurde. Allerdings sollte der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden, wenn ein Besitzer ein neues Tier erwirbt oder bekommt.
Die Versicherung zahlt jedoch nicht, wenn ein Schaden absichtlich durch den Besitzer herbeigeführt wurde. Auch Schäden, die dem Besitzer durch das eigene Tier entstehen, sind von der Versicherung nicht abgedeckt.
Als Tierhalter ist man für jeden Schaden verantwortlich, den das Haustier anrichtet. Außerdem nimmt der Gesetzgeber an, dass die Haltung bestimmter Tiere schon eine Gefahr an sich darstellt. Solche Tiere sind nicht über die normale Haftpflichtversicherung mit abgesichert.
Tierhalterhaftpflicht für Hunde: Schäden, die ein Hund verursacht, sind nicht durch die private Tierhaftpflicht gedeckt, daher braucht man als Hundebesitzer eine eigene
Hundehaftpflichtversicherung. Mehr Infos dazu unter
Hundehaftpflicht Versicherung.
Tierhalterhaftpflicht für Pferde: Als Pferdebesitzer zahlt man im Ernstfall für alle Schäden, die ein Tier anrichtet. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden ohne Ihr Zutun entstanden ist. Wenn zum Beispiel Pferde aus der Weide ausbrechen und auf die Straße laufen, kann es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen kommen. In diesen Fällen ist man als Halter immer schadenersatzpflichtig, auch unabhängig davon, ob dem Besitzer ein Verschulden nachgewiesen wird oder nicht. Schäden, die von Pferden verursacht werden, sind nicht in der privaten Tierhaftpflicht abgedeckt. Als Pferdebesitzer kann man das Haftungsrisiko aber mit einer Pferdeversicherung absichern.