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Infos zur Tierbestattung und Tierfriedhöfen
11.08.2009 um 13:11 - Thema: Sonstiges
Die Bestattung von Tieren ist keine Erscheinung der Moderne. Bereits im alten Ägypten wurden als heilig verehrte Tiere mumifiziert und beigesetzt. Friedrich der Große ließ sich neben seinen Lieblingshunden beisetzen. Der berühmte Hundefriedhof von Asnières, südlich von Paris gelegen, ist ein weiteres Beispiel für die europäische Geschichte von Tierbestattungen. Bestattet werden hauptsächlich Haustiere wie Katzen oder Hunde, aber auch Kleintiere und beispielsweise Pferde. Analog zur Bestattung von Menschen findet die Beisetzung von Tieren in speziellen Urnen und Särgen statt. Die Einäscherung und Beisetzung von Haustieren hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Laut Verordnung Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments sind aufgrund des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie des Seuchenschutzes und der Tierseuchenbekämpfung tote Tiere und Tierkörperteile unschädlich zu beseitigen. Die Beisetzung von Tierkörpern im Erdreich ist in Deutschland für einzelne Haustiere nach Teil 6, §27 zulässig. Allerdings wird diese von den Landkreisen und Städten unterschiedlich gehandhabt. Die Übergabe eines toten Tieres an die Tierkörperverwertung ist in allen Bundesländern Österreichs gesetzlich vorgeschrieben. Die Regelung, ob Tierkörper vergraben werden dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien beispielsweise ist es streng verboten, einen Tierkörper im Erdreich beizusetzen. In Niederösterreich und der Steiermark ist das Beisetzen von Tierkörpern auf eigenem Grund und Boden erlaubt. Allerdings gelten auch hier Gewichtsgrenzen und andere Einschränkungen. Mittelfristig wird das Beisetzen von Tierkörpern im Erdreich innerhalb der EU untersagt werden. Nachdem das Haustier verstorben ist, verständigen der Tierarzt oder der Tierbesitzer ein Tierbestattungsunternehmen. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt wird das Tier abgeholt und in das Institut überstellt. Nach der Abholung oder zu einem späteren Zeitpunkt kann sich der Tierbesitzer über die verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung sowie die Auswahl von Urnen und Särgen (Kosten liegen zwischen 30 und 350 Euro) bei dem Tierbestattungsunternehmen informieren. Wird eine Bestattung ohne ein Tierbestattungsunternehmen gewünscht, kann das Tierkrematorium direkt vom Tierarzt oder Tierbesitzer beauftragt werden. Auch in diesem Fall werden für die Übergabe der Asche die Wünsche des Tierbesitzers berücksichtigt. Für die Bestattung von Haustieren bestehen folgende Möglichkeiten: Die Erdbestattung kann auf dem eigenen Grundstück oder einem speziell ausgewiesenen Tierfriedhof erfolgen. Bei der Bestattung auf dem eigenen Grundstück ist zu beachten, dass das Begraben in Wasserschutzgebieten sowie in der Nähe öffentlicher Plätze und Wege verboten ist. Die Grube muss mindestens 50 cm tief ausgehoben sein. Tierfriedhöfe befinden sich in jeder größeren Stadt. Der Miet- und Pflegevertrag wird meist über 5 Jahre abgeschlossen mit Kosten zwischen 300 Euro und 800 Euro zuzüglich Gedenkstein oder Sonderwünsche. Die Einäscherung von Tierkörpern, ähnlich der Feuerbestattung von Menschen, findet in Tierkrematorien statt. Die einfache Einäscherung ist eine preiswerte Möglichkeit der Tierbestattung. Dabei werden mehrere Tiere in einer Sammelkremation gemeinsam eingeäschert. Anschließend wird die Asche vom Tierkrematorium beigesetzt oder auf einer Streuwiese verstreut. Die Kosten sind abhängig von der Tiergröße und liegen zwischen 80 und 300 Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einäscherung mit Rückführung der Asche. Dabei wird nur ein Tier eingeäschert. Die vollständige Asche wird dem Tierbesitzer in einer Urne sowie dem Einäscherungsdatum übergeben. Diese kann zu Hause aufbewahrt oder auf einem Tierfriedhof beigesetzt werden. Tierbesitzer können ihr Tier selbst zum Tierfriedhof bringen oder eine Abholung mit dem Betreiber vereinbaren. Die Kosten für eine die Kremierung mit Rückführung belaufen sich auf 100 bis 500 Euro.
Thema: Sonstiges
Tags: Hunde Katzen Kleintiere Pferde
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Alle Infos zur Tierhalterhaftpflicht Versicherung
13.07.2009 um 14:50 - Thema: Sonstiges
Wenn Hund oder Pferd bei Dritten einen Schaden verursachen, für den Sie haftbar gemacht werden können, schützt die Tierhalterhaftpflicht Versicherung. Unfälle können passieren, wie zum Beispiel ihr Hund reißt sich beim Spaziergang los und lässt einen Fahrradfahrer stürzen oder ihr Pferd scheut und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall. Solche Unfälle sind nicht vorhersehbar und der Besitzer muss nicht unbedingt die Schuld daran tragen, deshalb muss der Besitzer unbedingt einen Tierhalterhaftpflicht für Hunde oder eine Tierhalterhaftpflicht für Pferde abschließen. Dennoch muss der Halter für Schäden zahlen, wenn nötig haften die Besitzer auch mit Ihrem gesamten Vermögen und ein Leben lang. Daher ist die Tierhalterhaftpflicht Versicherung für die Besitzer und das Tier unbedingt notwendig. Durch einen Versicherungsvergleich ist es möglich eine günstige Tierhalterhaftpflicht zu finden. Die beiden Tierhalterhaftpflicht Versicherungen sind: - Tierhalterhaftpflicht für Hunde - Tierhalterhaftpflicht für Pferde Bestimmte Besitzer von großen Tieren sollten auf keinen Fall auf eine Tierhalterhaftpflicht verzichten, da je größer das Tier ist, desto größer fällt in der Regel der Schaden aus. Eine separate Versicherung muss für Hunde und Pferde abgeschlossen werden, wenn man optimal vor finanziellen Schäden geschützt werden will. Versichert ist jedoch nicht der Halter, sondern das Tier selbst. Geht also Ihr Nachbar mit Ihrem Hund spazieren, bleibt der Versicherungsschutz weiter bestehen. Da kleine Tieren, wie Katzen, Vögel, Hamster oder Kaninchen eher einen geringen Schaden verursachen, springt die Privathaftpflicht Versicherung ein. Wenn das Haustier eines Halters einen Schaden verursacht, so haftet der Besitzer unbegrenzt mit dem gesamten Vermögen. Deshalb ist es sinnvoll, eine Tierhaftpflicht Versicherung mit einer möglichst hohen bzw. unbegrenzten Deckungssumme abzuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten bei mehreren versicherten Tieren Sonderkonditionen an. So sind in der Regel Jungtiere, wie Fohlen oder Welpen zwischen einem halben und einem Jahr beitragsfrei mitversichert, wenn für das Muttertier bereits eine Police abgeschlossen wurde. Allerdings sollte der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden, wenn ein Besitzer ein neues Tier erwirbt oder bekommt. Die Versicherung zahlt jedoch nicht, wenn ein Schaden absichtlich durch den Besitzer herbeigeführt wurde. Auch Schäden, die dem Besitzer durch das eigene Tier entstehen, sind von der Versicherung nicht abgedeckt. Als Tierhalter ist man für jeden Schaden verantwortlich, den das Haustier anrichtet. Außerdem nimmt der Gesetzgeber an, dass die Haltung bestimmter Tiere schon eine Gefahr an sich darstellt. Solche Tiere sind nicht über die normale Haftpflichtversicherung mit abgesichert. Tierhalterhaftpflicht für Hunde: Schäden, die ein Hund verursacht, sind nicht durch die private Tierhaftpflicht gedeckt, daher braucht man als Hundebesitzer eine eigene Hundehaftpflichtversicherung. Mehr Infos dazu unter Hundehaftpflicht Versicherung. Tierhalterhaftpflicht für Pferde: Als Pferdebesitzer zahlt man im Ernstfall für alle Schäden, die ein Tier anrichtet. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden ohne Ihr Zutun entstanden ist. Wenn zum Beispiel Pferde aus der Weide ausbrechen und auf die Straße laufen, kann es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen kommen. In diesen Fällen ist man als Halter immer schadenersatzpflichtig, auch unabhängig davon, ob dem Besitzer ein Verschulden nachgewiesen wird oder nicht. Schäden, die von Pferden verursacht werden, sind nicht in der privaten Tierhaftpflicht abgedeckt. Als Pferdebesitzer kann man das Haftungsrisiko aber mit einer Pferdeversicherung absichern.
Thema: Sonstiges
Tags: Pferde Hunde Tierversicherung
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Problemhund – mein Hund macht, was er will
07.11.2008 um 12:19 - Thema: Hunde
Problemhunde führen zwangsläufig zu Hundeproblemen. Wer einen Hund mit einer Verhaltensstörung hat, wird wissen, wie es ist, mit einem solchen Problemhund zu leben. In erster Linie muss in gewisser Weise auf den Hund eingegangen werden, allerdings nicht so, wie wir Menschen uns das vorstellen würden. Ein Hund wird nur dann zu einem Problemhund, wenn man in der Erziehung einige Dinge falsch gemacht hat, sei es in der Ausbildungsart die man für den Hund gewählt hat oder auch im Umgang mit dem Hund. Man kann eine Menge falsch machen, nur weil man menschlich gesehen das Richtige getan hat. Nimmt man als Beispiel Verhaltensprobleme in Sachen Alleinsein des Hundes: Hier beginnt man in kleinen Schritten, der Hund wird minutenweise an das Alleinsein gewöhnt, viele Hundehalter machen hier bereits den Fehler, entweder die Zeitspanne zu schnell zu lange zu gestalten oder aber sie kommen sofort zu dem Hund, wenn dieser anfängt zu jaulen und zu winseln. Der Hund merkt sich in diesem Falle, dass es gut ist zu jaulen – dann kommen nämlich seine Menschen zu ihm, für ihn heißt dies im Umkehrschluss: Sind meine Menschen weg, fange ich an zu jaulen oder gar zu bellen. Dies ist natürlich nicht gewollt vom Hundehalter, er denkt aber, dass er sich oder dem Hund einen Gefallen damit tut, zum Hund zu gehen, sobald dieser beginnt zu jaulen. Leider ist das Gegenteil der Fall. Je öfter man dies praktiziert, desto schwieriger wird es, dem Hund das Verhalten wieder abzugewöhnen. Also fängt man erst mit wenigen Minuten Alleinsein an, diese Übung kann man ruhig mehrmals pro Tag wiederholen, innerhalb eines Monates ist sicher schon ein Zeitraum von 1 bis 2 Stunden möglich, wenn man das Verhalten, welches man selbst wünscht, konsequent mit dem Hund zusammen erarbeitet.


Grundsätzlich ist zu sagen, dass es keinen geborenen Problemhund gibt, denn Hunde machen immer das, wozu sie das Rudel (in dem Fall ist es ihre Familie bzw. ihr einzelner Halter) animiert. Duldet man anhaltend Dominanzgehabe des Hundes, wird er sich sehr schnell in der Chefposition wieder finden, diese Position ihm wieder abzuerkennen gestaltet sich schwierig. Kleine Verhaltensregeln sollten also hier befolgt werden: Ein mögliches Spiel beendet immer der Hundehalter. Sofas und Betten dürfen nur belegt werden, wenn es der Halter erlaubt. Gefressen wird grundsätzlich nach Frauchen oder Herrchen; dem Halter muss es möglich sein, dem Hund das Fressen wieder weg zu nehmen - Futterneid darf innerhalb des Rudels nicht entstehen. Solche und andere Möglichkeiten können bereits während der Erziehung vorbeugend gegen die Entwicklung von Problemhunden wirken. Nimmt man nun einen Hund zum Beispiel aus dem Tierschutz bei sich auf, der deutliche Verhaltensprobleme zeigt, so kann man sich dessen annehmen, indem man mit ihm zu einem fachkundigen Hundetrainer geht. Dieser wird den Hund analysieren und auch den Alltag des jetzigen Besitzers unter die Lupe nehmen und kann daraufhin eine Verhaltenstherapie speziell auf den Hund ausgerichtet entwickeln. Wer es nicht ganz so individuell gestalten möchte oder kann, der kann auch bei renommierten Hundeschulen eines von vielen Hundeseminaren besuchen, hier wird man auch bemerken, dass man nicht allein mit dem Problem „gestörter Hund“ ist, hier kann man sich austauschen und Tipps und Tricks mitnehmen. Die Erfahrung anderer Hundehalter ist sicher in der Problembewältigung ein wichtiger Baustein und kann dem Hund und auch seinem Halter nur Gutes bringen. Das A und O der Hundeerziehung sollte – egal bei welcher Rasse – in der Konsequenz in der Erziehung des Vierbeiners liegen, so kann man Verhaltensprobleme vorbeugen und auch erfolgreich bekämpfen. Ganz wichtig ist: Geduld wird groß geschrieben und Gewalt gehört nicht zur Erziehung.
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Kampfhunde, muss man wirklich Angst haben?
07.11.2008 um 12:19 - Thema: Hunde
Als Kampfhunde bezeichnet man Rassen wie den Staffordshire Bullterrier, den American Staffordshire Bullterrier, den American Pit Bull Terrier und den Bullterrier, aber auch noch einige mehr. All diesen Kampfhunden wird ein aggressives Verhalten nachgesagt. Man muss aber wissen, dass ein Kampfhund erst zu dem gemacht wird was man unter „Kampfhund“ versteht, wenn er erzogen und sozialisiert wird, sprich der Mensch ist „Schuld“ am Verhalten eines (jeden) Hundes, ganz besonders der oben aufgeführten Rassen. So genannte Kampfhunde haben die Anlage ein aggressiver Hund zu werden, allerdings bereits im Blut, d. h. es ist einfacher einen Hund dieser Rasse zu einem gefährlichen Hund zu erziehen als zum Beispiel einen Whippet (Windhund). Dies ist auch auf die breiten Kiefer zurück zu führen ist, die, sind sie erst einmal geschlossen, kaum noch auf zu bekommen sind. Die Erziehung sollte also dahingehend ausgerichtet werden, diese Rassen nicht mit Gewalt zu erziehen, sie nicht mit Prügeln zu Dingen zwingen, die sie im Rudel nie machen würden und sie auch nicht in einen so genannten Blutrausch zu versetzen. Gerade diese Hunde sollten zwar konsequent, aber dennoch gewaltlos erzogen werden, eine souveräne Führung durch den Hundehalter gibt auch einem Kampfhund die nötige Sicherheit, um entspannt mit fremden Menschen und Hunden umzugehen. Leider weiß man nicht, wie der Gemütszustand eines Kampfhundes ist, wenn man diesen das erste Mal begegnet. Hier ist das Gespräch mit dem Hundehalter wichtig, er sollte ruhig und aktiv zum Wesen seines Hundes befragt werden und wird sicher gerne Auskunft über seinen Hund geben. Die Kampfhundeverordnung sieht vor, dass jeder Besitzer einen solchen Hundes den Wesenstest mit seinem Hund durchführen lässt, ebenso muss der Hundehalter einen so genannten Hundeführerschein machen, hier werden der Umgang und die Erfahrung in Sachen Hundehaltung geprüft. Bei erfolgreicher Ablage und auch erfolgreichem Bestehen des Wesenstestes des Hundes ist es dem Halter erlaubt, seinen Hund ohne Maulkorb an der Leine zu führen. Leinenpflicht besteht laut Kampfhundeverordnung in jedem Fall, auch wenn der Hund und auch der Halter sämtliche Prüfungen mit Bravour bestanden haben. Bei Hundefreilaufflächen ist es erlaubt, den Kampfhund ohne Leine laufen zu lassen, allerdings ist hier verstärkt auf das Miteinander unter den Hundehaltern und deren Hunden zu achten. Man sollte auch respektieren, wenn andere Hundehalter es wünschen, dass ein Kampfhund bitte dennoch an die Leine genommen wird. Das Gespräch sollte hier gesucht werden, und zwar von beiden Seiten aus. Für Kampfhunde gelten des Weiteren besondere Regeln in Sachen Versicherung und Haftpflicht, in jedem Land gibt es eine spezielle Kampfhundeversicherung und auch eine spezielle Kampfhundehaftpflicht. Natürlich wissen auch die Versicherer, dass Kampfhunde manches Mal einen größeren Schaden anrichten, aus diesem Grund sind diese beiden Versicherungen teurer, als es bei „normalen“ Hunden der Fall ist. Ein Halter eines Kampfhundes sollte aber sehr darauf bedacht sein, dass sein Hund – der unter die Kampfhundeverordnung fällt – nichts und niemandem schadet. Nur so wird auch die Akzeptanz gegenüber diesen eigentlich tollen Hunden wieder positiver ausfallen. Geht der Hundehalter verantwortungsvoll mit seinem Tier um, so kann dieses auch keinem schaden. Der Halter soll souverän und sicher auftreten, so hat auch das Tier nicht das Gefühl, es müsste seinem Herrchen oder seinem Frauchen helfend zur Seite stehen, das Oberhaupt des „Rudels“ sollte NIE der Kampfhund sein, denn sie neigen zu Dominanz und die Beißhemmung ist relativ gering angesetzt. Ein Kampfhund sollte – wie auch jeder andere Hund – nie mit Kindern allein in einen Raum gelassen werden, so kann man auch mögliche Unfälle mit Kampfhunden verhindern.
Thema: Hunde
Tags: Kampfhunde Angst
Permalink: http://blog.tieranzeigen.at/126-kampfhunde-muss-man-wirklich-angst-haben.html
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