Wien, am 13. Jänner 2009 - Kurz vor Weihnachten wurde von der niederösterreichischen
Landesregierung eilig eine neue "Beutegreiferverordnung" zum
Abschuss von 250
Greifvögeln beschlossen. Diese Verordnung soll einen beispiellosen jagdlichen
Eingriff in die heimische Vogelwelt ermöglichen.
Bis zum 31. Jänner ist es niederösterreichischen
Jägern erlaubt, 200 Mäusebussarde und 50 Habichte zu erlegen; offiziell, um gefährdete
Arten - die angeblich auf dem Speisezettel der Greifvögel stehen - zu schützen.
"Unter dem Deckmantel des Naturschutzes wird hier offenbar alten Feindbildern,
den Greifvögeln, das Halali geblasen", ist Dr. Bernhard Kohler vom WWF empört.
Wegen dieses mittelalterlichen Jagdverständnisses wurden in der Vergangenheit
zahlreiche Tierarten wie Seeadler, Kaiseradler, Braunbär oder Luchs als vermeintliche
Nahrungskonkurrenten des Menschen ausgerottet. WWF und BirdLife Österreich fordern
Landesrat Plank zur sofortigen Rücknahme der Beutegreiferverordnung auf.

Gefährdete Arten wie
Brachpieper,
Smaragdeidechse oder
Springfrosch, die in der
Verordnung zur Legitimation für die Abschüsse herangezogen werden, verschwinden
nicht durch Greifvögel, sondern durch die rasant fortschreitende Zerstörung ihres
Lebensraumes.
Mäusebussarde fressen vorwiegend Mäuse und Aas, der
Habicht erbeutet
vor allem Vögel bis zu einer Größe von Krähen, Eichelhäher und Ringeltauben.
Bei keiner der 26 Arten, die in der Verordnung aufgezählt sind, ist eine Bedrohung
durch Mäusebussard und Habicht wissenschaftlich nachgewiesen. Bei 16 Arten davon
fehlt sogar der Nachweis, dass sie überhaupt von den beiden Greifvögeln gefressen
werden. "Wir können der absurden Argumentation "Schutz durch Abschießen" absolut
nichts abgewinnen. In Wahrheit geht es in der Verordnung wohl um jagdliche Interessen,
indem man sich in den Niederwildrevieren mehr Fasane und Hasen verspricht. Habicht
und Mäusebussard halten hier als Sündenböcke für Lebensraumverluste her!" verurteilt
Mag. Gábor Wichmann von BirdLife Österreich die Verordnung scharf.
Die Greifvogelverordnung torpediert zudem langjährige Naturschutzbemühungen für
die Rückkehr ehemals ausgerotteter Arten nach Österreich. So brüten im Osten
unseres Landes fünf bis sieben Paare des majestätischen
Seeadlers. Auch dem sehr
seltenen
Kaiseradler ist in den letzten Jahren in Niederösterreich mit zwei Brutpaaren
ein eindrucksvolles Comeback gelungen. Mit der vorliegenden Verordnung öffnet
das Land Niederösterreich Tür und Tor für "irrtümliche" Abschüsse dieser bedrohten
Greifvögel, da Verwechslungen beim Abschuss vorprogrammiert sind.
Nach Meinung von WWF und BirdLife steht die Verordnung auch dem erklärten Bestreben
der niederösterreichischen Jägerschaft entgegen, eine moderne, "weidgerechte
Jagd zum Wohl der Natur" auszuüben. "Es ist bedauerlich, dass Landesrat Plank
sich hier für ein völlig veraltetes Jagdverständnis stark macht - sogar auf
die Gefahr einer neuerlichen EU-Klage hin", so die Naturschutzorganisationen.
Die aktuelle Verordnung stellt bereits den zweiten Versuch dar, in Niederösterreich
die EU-Vogelschutzrichtlinie zu umgehen, um die Jagd auf Greifvögel eröffnen
zu können. Beim ersten Anlauf war ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Republik Österreich die Folge. Auch diese vorliegende Neuverordnung verstößt
unzweifelhaft gegen EU-Recht, sind WWF und BirdLife überzeugt.
Stopp dem Abschuss geschützter Greifvögel in Niederösterreich! Protestieren Sie jetzt! Online-Petition unterschreiben unter: http://www.wwf.at/de/menu45/artikel1001/