Startseite
Tierforum
Sicherheitshinweise

Tierbedarf Kleinanzeigen

LogIn & Registrierung



Amphibien
Bauernhoftiere
Fische
Frettchen
Hunde
Insekten
Katzen
Kleintiere
Pferde
Reptilien
Spinnen
Vögel

Tiere & Tierbedarf

Tierheime
Züchter
Zoohandlungen

Sonstiges Tierisches

Hundeschulen
Katzen und Hundesalons
Reitställe
Tierärzte (VET Börse)
Tierkommunikation
Tierpensionen
Tiersitter
Urlaub mit Tieren

Vermisste Tiere
Gefundene Tiere

Tierfotos




Startseite TIERBLOG Thema: Hunde Hunde Chippflicht ab 01.01.2010

Hunde Chippflicht ab 01.01.2010

Hunde Chippflicht ab 01.01.2010
30.01.2010 um 12:18 - Thema: Hunde

Bitte beachten Sie die gesetzlich geforderte Kennzeichnung und Registrierung aller in Österreich gehaltenen Hunde ab einem Alter von drei Monaten, spätestens jedoch vor der ersten Weitergabe. Auch Hunde, die nach Österreich eingeführt werden, brauchen eine diesen veterinärrechtlichen Bestimmungen entsprechende Kennzeichnung.

Das Chipping ist nicht schmerzhafter als eine Impfung und erfolgt meist an der linken Halsseite hinter dem Ohr. Die Kosten dafür trägt der Hundebesitzer.

Welche Daten müssen gemeldet werden, wo und wie erfolgt die Meldung und wofür gibt es dieses Gesetz überhaupt? Ist es lediglich eine „neue Schikane“, oder bringt es den Tierhaltern wirkliche Vorteile? Die wichtigsten Fragen zu diesem brandaktuellen Thema finden Sie im folgenden Text kurz und übersichtlich zusammengefasst.

Kleiner Eingriff, großer Vorteil:
Entlaufene oder zurückgelassene Vierbeiner können Dank ihrer Kennzeichnung einfach, rasch und unkompliziert an ihre Besitzer zurückgegeben werden! Denn mit einem Lesegerät sind die Daten, die auf dem Chip gespeichert sind, sofort abrufbar. Wird die Mikrochipnummer in die zentrale Datenbank eingegeben, ist der Besitzer des Hundes mit einem Klick eruierbar.

Neu: österreichweite Heimtierdatenbank für Hunde!
Bis dato wurden die Daten der Hunde, je nach Meldungsweg oder Bundesland, in verschiedensten Datenbanken gespeichert. Der Bundesminister für Gesundheit stellte nun (Start mit 1. Februar 2010) eine österreichweite, bundesländerübergreifende Datenbank zur Verfügung, dank der sofort über alle in Österreich registrierten Hunde Auskunft gegeben sowie Datenerfassungen oder Datenänderungen durchgeführt werden können.

Mikrochip als „Fingerabdruck“ des Tieres:
Der kleine Datenträger macht Ihren Hund Dank seiner Kennzeichnungsnummer (Mikrochipnummer, eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben) unverwechselbar und eindeutig identifizierbar. Neben Rasse, Geschlecht, Geburtsjahr und Geburtsland des Hundes werden auch personenbezogene Daten des Hundehalters gespeichert. Diese sind Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktdaten, die Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises sowie das Datum der Aufnahme der Hundehaltung. Ist der Tierhalter nicht gleichzeitig auch der Besitzer des Tieres, so sind zusätzlich auch dessen Daten erforderlich. Bei der Weitergabe des Tieres werden das Datum der Abgabe sowie Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises des neuen Hundehalters gespeichert.

Meldung nicht vergessen!
Um alle Hunde in der zentralen Datenbank erfassen zu können, muss eine entsprechende Meldung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen. Diese Aufgabe übernimmt gerne auch der Tierarzt, der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt. Selbstverständlich können Sie die Meldung auch über jedwede sonstige offizielle Meldestellen tätigen.

Korrekte Meldung leicht gemacht – ab Juli 2010 auch online:
Ab Juli 2010 soll eine Heimtierdatenbank für Hunde zur Verfügung stehen, in der Sie alle für die korrekte Erfassung nötigen Daten direkt selbst eingeben können. In ihr wird jedem Stammdatensatz eine Registrierungsnummer zugeordnet, die dem Eingebenden von der Datenbank mitgeteilt wird und als Bestätigung für die erfolgreich durchgeführte Meldung gilt. Möchten Sie den Wechsel des Tierhalters melden, so erhalten Sie von der Datenbank eine neue Registrierungsnummer.

Achtung:
Wer gegen die Bestimmungen dieses neuen Gesetzes verstößt begeht eine Verwaltungsübertretung und kann gemäß Tierschutzgesetz § 38 Abs. 3 mit einer Geldstrafe belangt werden. Die Höhe der Strafe richtet sich dabei nach der Schwere der Gesetzesübertretung.


Tags: Chippflicht

Permalink: http://blog.tieranzeigen.at//185-hunde-chippflicht-ab-2010.html


0 KOMMENTARE

Zu diesem Posting wurden noch keine Kommentare verfasst.

NEUEN KOMMENTAR VERFASSEN:

Um einen Kommentar verfassen zu können, benötigst Du zunächst ein kostenloses Benutzerkonto,
bzw. mußt Du eingeloggt sein, sofern Du bereits bei uns registriert bist.

Egal ob Privatperson, Züchter, Tierheim oder Zoofachhändler.

Bei uns ist jeder Tierfreund herzlichst Willkommen :)

oder Einloggen!


 

Website © by melwindesign.com
All rights reserved.


Werben auf tieranzeigen.at | Impressum | AGBs und Datenschutzbestimmungen | Hinweise für sicheres Handeln