07.11.2008 um 12:19 - Thema: Hunde
Als
Kampfhunde bezeichnet man Rassen wie den Staffordshire Bullterrier, den American Staffordshire Bullterrier, den American Pit Bull Terrier und den Bullterrier, aber auch noch einige mehr. All diesen Kampfhunden wird ein aggressives Verhalten nachgesagt.
Man muss aber wissen, dass ein Kampfhund erst zu dem gemacht wird was man unter „Kampfhund“ versteht, wenn er erzogen und sozialisiert wird, sprich
der Mensch ist „Schuld“ am Verhalten eines (jeden) Hundes, ganz besonders der oben aufgeführten Rassen.
So genannte Kampfhunde haben die Anlage ein aggressiver Hund zu werden, allerdings bereits im Blut, d. h. es ist einfacher einen Hund dieser Rasse zu einem gefährlichen Hund zu erziehen als zum Beispiel einen Whippet (Windhund).
Dies ist auch auf die breiten Kiefer zurück zu führen ist, die, sind sie erst einmal geschlossen, kaum noch auf zu bekommen sind. Die Erziehung sollte also dahingehend ausgerichtet werden, diese Rassen nicht mit Gewalt zu erziehen, sie nicht mit Prügeln zu Dingen zwingen, die sie im Rudel nie machen würden und sie auch nicht in einen so genannten Blutrausch zu versetzen. Gerade diese Hunde sollten zwar konsequent, aber dennoch gewaltlos erzogen werden, eine souveräne Führung durch den Hundehalter gibt auch einem Kampfhund die nötige Sicherheit, um entspannt mit fremden Menschen und Hunden umzugehen.
Leider weiß man nicht, wie der Gemütszustand eines Kampfhundes ist, wenn man diesen das erste Mal begegnet. Hier ist das Gespräch mit dem Hundehalter wichtig, er sollte ruhig und aktiv zum Wesen seines Hundes befragt werden und wird sicher gerne Auskunft über seinen Hund geben.
Die
Kampfhundeverordnung sieht vor, dass jeder Besitzer einen solchen Hundes den Wesenstest mit seinem Hund durchführen lässt, ebenso muss der Hundehalter einen so genannten Hundeführerschein machen, hier werden der Umgang und die Erfahrung in Sachen Hundehaltung geprüft. Bei erfolgreicher Ablage und auch erfolgreichem Bestehen des Wesenstestes des Hundes ist es dem Halter erlaubt, seinen Hund ohne Maulkorb an der Leine zu führen.
Leinenpflicht besteht laut Kampfhundeverordnung in jedem Fall, auch wenn der Hund und auch der Halter sämtliche Prüfungen mit Bravour bestanden haben. Bei Hundefreilaufflächen ist es erlaubt, den Kampfhund ohne Leine laufen zu lassen, allerdings ist hier verstärkt auf das Miteinander unter den Hundehaltern und deren Hunden zu achten. Man sollte auch respektieren, wenn andere Hundehalter es wünschen, dass ein Kampfhund bitte dennoch an die Leine genommen wird. Das Gespräch sollte hier gesucht werden, und zwar von beiden Seiten aus.
Für Kampfhunde gelten des Weiteren besondere Regeln in Sachen
Versicherung und Haftpflicht, in jedem Land gibt es eine spezielle Kampfhundeversicherung und auch eine spezielle Kampfhundehaftpflicht. Natürlich wissen auch die Versicherer, dass Kampfhunde manches Mal einen größeren Schaden anrichten, aus diesem Grund sind diese beiden Versicherungen teurer, als es bei „normalen“ Hunden der Fall ist. Ein Halter eines Kampfhundes sollte aber sehr darauf bedacht sein, dass sein Hund – der unter die Kampfhundeverordnung fällt – nichts und niemandem schadet. Nur so wird auch die Akzeptanz gegenüber diesen eigentlich tollen Hunden wieder positiver ausfallen.
Geht der Hundehalter verantwortungsvoll mit seinem Tier um, so kann dieses auch keinem schaden. Der Halter soll souverän und sicher auftreten, so hat auch das Tier nicht das Gefühl, es müsste seinem Herrchen oder seinem Frauchen helfend zur Seite stehen, das Oberhaupt des „Rudels“ sollte NIE der Kampfhund sein, denn sie neigen zu Dominanz und die Beißhemmung ist relativ gering angesetzt. Ein Kampfhund sollte – wie auch jeder andere Hund – nie mit Kindern allein in einen Raum gelassen werden, so kann man auch mögliche Unfälle mit Kampfhunden verhindern.